Es ist eine schwere Zeit.
Sie verlangt Zuversicht, Vertrauen, Zusammenhalt, Rücksichtnahme …….
Wir sind eine systemrelevante Berufsgruppe und sind selbstverständlich für Ihre Therapie als
medizinische Notwendigkeit für Sie vor Ort.
Die Corona-Landesverordnung vom 15.12.2021 in Hamburg sowie in Schleswig-Holstein fordert eine
2 G ( Geimpft/ Genesen ) Regel im Selbstzahler ( Massage oder Krankengymnastik ohne Verordnung)
Als auch bei unseren Wasser- und Sportgruppen.
Rezepte jeglicher Art ( gesetzliche, Berufsgenossenschaft oder Privat ) fallen nicht unter die Corona-
Verordnung.
Alle unsere Einrichtungen sind geöffnet und empfangen Sie mit einem Lächeln.
Unsere Standorte finden Sie oben in der Startleiste!